Mieterhöhung durch einen Vertreter des Vermieters
3. September 2014:BGH, Urteil vom 02.04.2014 – VIII ZR 231/13
Auch bei einem Mieterhöhungsverlangen (§ 558a Abs. 1 BGB) genügt es, wenn sich die Vertretung des Vermieters durch einen Bevollmächtigten (hier: die Hausverwaltung) aus den Umständen ergibt; einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters bedarf es nicht…weiterlesen auf IBR-Online