Mietrecht – Einräumung einer Verlängerungsoption bedarf der Schriftform!
5. August 2013:OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2013 – 24 U 97/12
1. Es muss nicht nur die Optionsausübung, sondern bereits die Einräumung der Option dem Schriftformerfordernis genügen.*)
2. Die Formvorschrift des § 550 BGB ist zwingend….(IBR-Online)