Bausicherheiten – § 648a-Bürgschaft per Fax übermittelt: Schriftform gewahrt?
7. Mai 2014:OLG Köln Urteil vom 27.11.2012 – 3 U 69/12
1. Eine Sicherheit nach § 648a BGB muss so hinreichend klar formuliert sein, dass kein Zweifel an einer ausreichenden Sicherheitsleistung verbleibt Mehr »