Betriebskostennachforderung ist regelmäßig Insolvenzforderung
22. März 2014:OLG Düsseldorf Urteil vom 11.07.2013 – 24 U 32/13
1. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO entfällt für Massegläubiger das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage, da sie aus dem Titel ohnehin gemäß § 210 InsO nicht mehr vollstrecken könnten.weiterlesen auf IBR-Online