Kosten fürs Baumfällen sind als Betriebskosten umlagefähig
15. Januar 2022:Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV. … weiterlesen
Schlagworte: Betriebskosten