Immobilienbewertung: Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger
14. August 2012:Die Berufstätigkeit von Sachverständigen unterliegt keiner gesetzlichen Zugangsregelung und die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Im Prinzip kann sich daher Jedermann selbst zum Sachverständigen erklären. Mehr »