Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs verjährt in drei Jahren
1. August 2017:Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter die zugrundeliegenden Tatsachen kannte. … weiterlesen